



Amtlich subventioniertes Lohndumping: Gratispersonal
Oswald Sigg
Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im 1. Arbeitsmarkt zu integrieren ist ein Ziel der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Es wird sicher nicht erreicht, indem die Wirtschaft für die Beschäftigung von IV-BezügerInnen massiv subventioniert wird.
Gerät ein Patient der bernischen Psychiatrie eines Tages in die Mühle des als „Nachhaltige Integration“ bezeichneten „Job Coach Placement“ (JCP), so unterbreitet man ihm oder ihr bald einmal ein vierseitiges Dokument zur Unterschrift. Es ist die „Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Job Coach Placement etc. und der Teilnehmer/in … betreffend Zusammenarbeit im Rahmen der Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung“.
Merkwürdigkeiten
Wenn der Patient den Kugelschreiber zur Hand nimmt und diese Vereinbarung auf Seite 4 rechts unterschreiben will, fällt ihm links unten auf dem Blatt ein Logo auf: EFQM Committed to excellence. Er blättert die Vereinbarung nochmals durch: das Logo prangt auf jeder Seite am selben Ort, unten links. Auf den paar Seiten fallen ihm noch andere Merkwürdigkeiten auf. Wenn für ihn keine Arbeitsstelle zu finden ist, hat er selbst danach zu suchen – gemäss Schillers Wilhelm Tell: „Dem Mutigen hilft Gott.“ Während der ganzen Dauer des Arbeitseinsatzes wird er therapeutisch begleitet. Er wird verpflichtet, über „vertrauliche Angelegenheiten“ sowie „Geschäftsgeheimnisse“ oder Wiedereingliederungsmassnahmen Stillschweigen zu bewahren. Auch darf er während der Arbeit weder Alkohol noch Drogen konsumieren und kann vom Job Coach zwecks Urinprobe zum Arzt geschickt werden – auf seine Kosten. Und seine Anstellung kann bei länger dauernden „Schwierigkeiten“ wie Überforderung, Desintegration, Demotivation, Dekompensation ohne Weiteres abgebrochen werden. Nun konsultiert er noch kurz Wikipedia zum Begriff „EFQM-Modell“: Es ist das „Qualitätsmanagement-System des Total-Quality-Managements“. Alles klar. Er unterschreibt.
Supported employment
Und was bedeutet denn überhaupt „Job Coach Placement“? Gemäss der Website der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) ist dies ein wissenschaftlich begleitetes Integrationsprogramm, das Menschen mit einer psychisch bedingten Leistungseinschränkung im Arbeitsmarkt zu integrieren versucht. Die Mitarbeitenden des Job Coach Placement unterstützen psychisch kranke Menschen und helfen ihnen, beruflich wieder Fuss zu fassen. An den externen Arbeitsplätzen werden die Beschäftigten zeitlich unbefristet durch einen persönlich zugeteilten Job Coach begleitet. Der amtliche Werbespot endet mit dem Satz: „Das Job Coach Placement ist eine an Schweizer Verhältnisse angepasste Form des in den USA sehr erfolgreichen Supported Employment.“ Zu Deutsch: unterstützte Beschäftigung. JCP funktioniert dabei wie eine Personalverleihfirma, allerdings ohne Betriebsbewilligung und ohne eigene Rechtspersönlichkeit. JCP figuriert als Abteilung im Organigramm der Universitären Psychiatrischen Dienste (UPD) Bern. Diese sind wiederum der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern unterstellt.
Arbeitsrecht: ungültig
Zurück zur eben unterschriebenen Vereinbarung. Sie enthält den entscheidenden Satz auf Seite 1 im Kapitel über die Grundlagen der Zusammenarbeit: „Die vorliegende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen beruflicher Massnahmen gemäss der IV-Gesetzgebung. Sie gilt nicht als Arbeitsverhältnis im Sinn der Artikel 319 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts und ist dementsprechend nicht dem Arbeitsrecht unterstellt.“ Damit wäre das Wichtigste schon geregelt: Arbeitsrecht gilt bei dieser Art von Arbeitsstellensuche im 1. Arbeitsmarkt nicht. Man tut nur so, als ob.
Gerade die Ungültigkeit des Arbeitsrechts macht wohl einen Teil des wirtschaftlichen Erfolgs des JCP aus. Denn damit kann jedem Patienten ein „individuell massgeschneiderter Arbeitsplatz mit Leistungslohn“ inkl. „zeitlich nicht limitierter“ Betreuung durch einen Coach angeboten werden. Und dies bis zur sog. Inklusion in der Arbeitsgesellschaft. Also dort, so wird in einem JCP-Flyer erklärt, wo „die Unterschiedlichkeit der einzelnen Menschen zur Normalität wird“. Aber solange wir noch im Abnormalen operieren, profitiert von dieser Art sozialer und wirtschaftlicher Rehabilitation des Patienten insbesondere die private Wirtschaft. Und nicht zu knapp.
Subjektorientierte Objektfinanzierung
Das JCP als Personalverleihsystem beruht auf einer Leistungsvereinbarung der Eidg. Invalidenversicherung (IV, Auftraggeberin) mit den Universitären Psychiatrischen Diensten Bern (UPD, Leistungserbringer). In das Eingliederungssystem aufgenommen werden nur Patienten mit einer IV-Rente. Für die IV geht es darum, „eine versicherte Person für den 1. Arbeitsmarkt vorzubereiten“ und zwar durch erfolgreiche berufliche Ausbildung oder Umschulung. Das ganze Leistungsangebot, d.h. Eignungsabklärung, Einarbeitung, Anlehre, Grundbildung bis zur beruflichen Begleitung im 1. Arbeitsmarkt, vergütet die IV der UPD je nach Fall und Dauer bis zu rund 140‘000 Franken. Das Finanzierungsmodell wird von der IV so beschrieben: „Die Finanzierung erfolgt nach dem Prinzip der subjektorientierten Objektfinanzierung mit Fallpauschalen, Tages- bzw. Monatspauschalen und auf Basis der Vollkostenrechnung der einzelnen Kostenträger, also inkl. Infrastrukturkosten.“ Dahinter verbirgt sich des Pudels Kern. Objektfinanzierung kann nur bedeuten, dass der Arbeitgeber via UPD auf der Basis einer Vollkostenrechnung den Arbeitsplatz von der IV finanziert bekommt.
Kündigungsschutz und Datenschutz: aufgehoben
Unserem Patient wird man eines Tages eröffnen, er habe Glück gehabt. Gemäss dem Arbeitsvertrag, den nicht er selbst, sondern das JCP für ihn mit einer mittelgrossen Kommunikationsagentur X (Name der Redaktion bekannt) in der Nähe von Bern unterschrieben hat, wird er dort als niedrig qualifizierter IT-Mitarbeiter zu 50% angestellt. Der Arbeitsvertrag basiert seinerseits auf einem Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem Personalverleiher JCP und der sogenannten „externen Einsatzfirma“, eben der Agentur X. Obschon in diesem fiktiven Arbeitsvertrag der Patient namentlich erwähnt wird, unterschrieben ihn nur Vertreter der UPD und der Einsatzfirma. Kunststück: hier werden die Rechte des Patienten und Arbeitnehmers grosszügig beschnitten wenn nicht sogar aufgehoben: so etwa der Kündigungsschutz wie auch der Datenschutz. Hinzu kommt der Lohn. Für einen niedrig qualifizierten IT-Mitarbeiter liegt der niedrigste Stundenlohn in der Branche bei CHF 48.--. Für unseren Patienten haben sich seine Betreuer allerdings mit einem vertraglichen Bruttolohn von CHF 34.— pro Arbeitsstunde zufrieden gegeben. Die Agentur X beschäftigt somit einen psychisch beeinträchtigten Menschen samt Betreuer für einen um einen Drittel gekürzten Stundenlohn. Aber für den Arbeitgeber spielt weder dieser fiktive Arbeitsvertrag noch der angeblich ausgehandelte Lohn eine Rolle. Denn er erhält mit diesem Arbeitsvertrag vermutlich kostenlos eine betreute Arbeitskraft. Das ist wohl auch das nicht auszuplaudernde „Geschäftsgeheimnis“.
Mit dem JCP-System wird – gemäss einer von den UPD Bern und der IV gleich selbst angefertigten Untersuchung - eine phänomenale Erfolgsquote von 65% erzielt. Andernorts spricht man fast durchwegs vom Scheitern ähnlicher Integrationsversuche. Hier in Bern und Umgebung scheinen gegen 100 Arbeitgeber bereit zu sein, weitgehend kostenlos Patienten anzustellen. Wenn das JCP-System funktioniert, dann zulasten der Patienten und zugunsten der bernischen Wirtschaft. Die Grundrechte der Patienten werden beschränkt, ihre Arbeitsbedingungen sind miserabel und ihre Würde wird verletzt. Für die Arbeitgeber hingegen sind diese Gratis-Arbeitenden alles in allem doch etwas wert. Sie reduzieren die Unkosten und steigern den Gewinn.
* * *
Arbeitsmarktliche Massnahmen:
Integrationsinstrument oder Zwangsarbeit?
Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PvB) sollen die Vermittlungsfähigkeit von versicherten Personen verbessern. Kritiker sagen, dass dies nicht immer gelingt und Betroffene nicht überall adäquat eingesetzt werden. Sie sprechen von moderner Zwangsarbeit.
Siehe Artikel von Daniel Fleischmann, PANORAMA-Redaktor
http://www.panorama.ch/dyn/1122.aspx?id_article=417
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Offener Brief von SozialarbeiterInnen an den Kantonsrat des Kantons Zürich:
Aufruf für eine nachhaltige Sozialhilfe
Der Kantonsrat will die wirtschaftliche Sozialhilfe neu erfinden und die SKOS-Richtlinien zur Diskussion stellen. Als Fachleute der Sozialhilfe sind wir verpflichtet und berufen, dazu Stellung zu nehmen. Wir sind es, die sich täglich damit befassen, wie wir Menschen in Notsituationen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen der Gleichheit in verschiedenen Situationen weiterhelfen. Wir sind es, die die Sozialhilfe aus der Almosen-Ecke in ein System verwandelt haben, das Hilfe zur Selbsthilfe bietet.
Wir sind es auch, die sich die Haare raufen, wenn wieder eine Mutter alleinerziehend in einer teuren Familienwohnung sitzen bleibt, weil sich kein günstiger Wohnraum findet, und wenn sie trotz Winterhilfe-Bett, Prämienverbilligung, Kleinkindbetreuungsbeiträgen, Krippensubvention, Alimentenbevorschussung, Stipendien und Familienzulagen für Nichterwerbstätige auch noch Sozialhilfe braucht, weil der Stundenlohn für den Teilzeitjob als Reinigungskraft kaum CHF 15.50 beträgt. Wir sind es auch, die nach dem Strafvollzug den psychisch kranken Entlassenen betreuen und ihm erklären müssen, dass er eine Auflage verletzt, wenn er sich nicht auf dem RAV anmeldet und Arbeit sucht.
Die SKOS Richtlinien verstehen Sozialhilfe nicht als Almosen, sondern als Auffangnetz auf dem Weg zurück in die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung. Die SKOS -Richtlinien sind ein kluger und praktischer Kompromiss: eine Leitlinie, um Menschen mit Motivationen und Sanktionen, mit Kontrollmassnahmen ebenso wie mit Vertrauensbeweisen auf einer sehr unangenehmen und belastenden Etappe ihres Lebensweges weiter zu bringen. Die SKOS-Richtlinien sind ein Mindeststandard, an dem sich unser professionelles Handeln misst und sie sind ein kleiner Schritt in Richtung Rechtsgleichheit zwischen den 26 Kantonen.
Die Standards der SKOS bringen Jahrzehnte von professioneller Arbeitserfahrung mit statistischen und psychologischen Erkenntnissen zusammen, um ein Regelwerk zu schaffen, das den unteren Rand unserer Gesellschaft so in Bewegung hält, dass niemand das ganze Leben lang ganz unten bleiben muss.
Als Sozialarbeitende brauchen wir die SKOS-Richtlinien und fordern Sie dringlich auf, diese nicht infrage zu stellen. Online unterschreiben:
http://sos-skos.ch/
________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
20 Jahre IG Sozialhilfe in Zürich
Leben bedeutet mehr als Überleben, auch für Armutsbetroffene
Veranstaltungsreihe und Ausstellung zum Wirken der IG Sozialhilfe
Freitag 12.12. 2014 bis Sonntag 14. 12. 2014
GZ Riesbach, Seefeldstrasse 93, 8008 Zürich
Tram 2 und 4 bis Feldeggstrasse
Eintritt frei – Kollekte
Nein zur Sozialapartheid in der Schweiz! Wir stehen ein für soziale Gerechtigkeit, gegen für Ausbeutung und Unterdrückung
Die IG Sozialhilfe wurde vor 20 Jahren, 1994, gegründet und ist ein parteipolitisch
und konfessionell unabhängiger Verein, der klar auf der Seite der Armutsbetroffenen steht. Wir kämpfen für die Verbesserung der Lebensbedingungen aller armutsbetrof-fenen Menschen in der Schweiz, Einheimische und MigrantInnen.
Wir sind Teil der Menschenrechtsbewegung und setzen uns ein für soziale Gerechtigkeit und gegen strukturelle Gewalt, Unterdrückung und Ausbeutung.
Wir fordern gleiche Rechte und Chancen für armutsbetroffene Kinder und Erwach-sene in der Schweiz.
Wir unterstützen Armutsbetroffene politisch, sozial und individuell.
Wir verlangen individuell einklagbare Sozialrechte, verankert in der Bundesverfassung und Mitbestimmung von Armutsbetroffenen im Sozialwesen.
Wir stehen ein für gesunde, günstige Wohnungen; bessere medizinische Versorgung und Ausbau in der Pflege; verbesserte Bildung, existenzsichernde Mindestlöhne für Armutsbetroffene; und mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderung in der reichen Schweiz.
Freitag, 12.12.14:
ab 19.00 Uhr Vernissage der Ausstellung: 20 Jahre IG Sozialhilfe
bis 22.00Uhr mit kleinem Imbiss
20.00 Uhr 20 Jahre Medien- und Öffentlichkeitsarbeit von und
für Armutsbetroffene der IG Sozialhilfe
Veranstaltung mit Dr. Natalie Benelli, Soziologin, Branka Goldstein, Präsidentin IG Sozialhilfe
Samstag, 13.12.14:
ab 14.00 Uhr Ausstellung: 20 Jahre IG Sozialhilfe
bis 22.00Uhr mit Kafibetrieb
14.00 Uhr „Der Verdingbub“
Film von Markus Imboden, 2011 102min
16.00 Uhr Matrozentrische Begleitung als Sozialtherapie: Chance für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Fachseminar für Sozialtätige.
Anmeldung erwünscht: ig-sozialhilfe@gmx.ch
ab 18.00 Uhr Jubiläumsessen und Musik
Sonntag, 14.12.14:
ab 14.00 Uhr Ausstellung: 20 Jahre IG Sozialhilfe
bis 18.00 Uhr mit Kafibetrieb
15.00 Uhr „arbeitsscheu-abnormal-asozial“. Zur Geschichte der Berliner Arbeitshäuser
Film von Andrea Behrendt, 2010 30min
Gegen Zwangsarbeit und Missstände in der modernen Arbeitswelt
Veranstaltung und Diskussion
17.00 Uhr Finissage Ausstellung: 20 Jahre IG Sozialhilfe. Armut beinhaltet strukturelle Gewalt, Ausbeutung und Unterdrückung!
IG Sozialhilfe
Postfach 1566 8032 Zürich
ig-sozialhilfe@gmx.ch
www.ig-sozialhilfe.ch
_____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Philosophische Perspektiven zum Grundeinkommen
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) weist zweifellos internationale gesellschaftliche Aktualität auf. Auch das Schweizer Stimmvolk darf bald als eines der ersten Länder über dessen Einführung abstimmen.
Die Veranstaltung "Philosophische Perspektiven zum Grundeinkommen" beleuchtet die philosophischen Aspekte des BGE anhand eines Einführungsvortrages von Dr. Christoph Henning und einer Podiumsdiskussion. Diese umfasst unter anderem Fragestellungen wie: Welche Werte und Haltungen liegen den verschiedenen Positionen zum BGE zugrunde? Wie definiert sich "Erwerbsarbeit"? Kann die Philosophie bei der politischen Meinungsbildung unterstützend wirken, und wenn ja, wie?
Die Podiumsdiskussion findet
am 7. Dezember 2014 um 11 Uhr
im Roten Saal im Unternehmen Mitte in Basel statt.
Auf dem Podium diskutieren:
- Daniel Häni, Mitbegründer Initiative Grundeinkommen
- Evi Bossard, Autorin der Studie "Diversität der Gerechtigkeit. Eine Studie zum Gerechtigkeitsempfinden der Schweizer Bevölkerung in Bezug auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen"
- Dr. Christoph Henning, HSG School of Humanities and Social Sciences
- Prof. Sascha Liebermann, Professor für Soziologie an der Alanus Hochschule und Leiter der Forschungsstelle "Bildung und gesellschaftlicher Wandel" im Institut für philosophische und ästhetische Bildung des Fachbereichs Bildungswissenschaft
- Dr. Thomas Vasek, Chefredaktor Philosophie-Zeitschrift Hohe Luft
Moderation: Anja Leser, Präsidentin Philosophie.ch
Weitere Informationen zum gesamten Projekt "Bedingungsloses Grundeinkommen" finden Sie unter: philosophie.ch/grundeinkommen
Eintrittspreis CHF 15.00 / AHV/IV/Studierende CHF 10.00. Wer sich vorab unter Angabe des Namens per E-Mail auf events@philosophie.ch anmeldet, erhält eine Sitzplatzreservation sowie eine Reduktion von 5.00 Sfr. auf den Eintritts-preis.