



Warnung vor Hassreden und Gewaltaufrufen in den sozialen Medien
swissinfo
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat sich gegen Hassreden und Gewaltaufrufe in sozialen Medien gewandt. Die sozialen Netzwerke müssten auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden, fordert die EKR in einer Mitteilung. Der Respekt gegenüber allen Menschen und die Einhaltung der strafrechtlichen Normen seien für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unabdingbar, schreibt die EKR.
Sie verweist auf die Rassismusstrafnorm, die in der Volksabstimmung vom September 1994 angenommen worden war. Gemässe Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft.
Strafnormen verletzt
Laut den Angaben der Kommission erscheinen seit einiger Zeit in den sozialen Medien Aufrufe zu Hass und Gewalt, die diese Strafnorm verletzen. Opfer solcher Aufrufe seien derzeit die Juden, die direkt mit dem Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern in Verbindung gebracht würden. Doch auch andere Bevölkerungsgrup-pen wie die Muslime oder die Schwarzen, um nur zwei der am meisten betroffenen zu nennen, seien schon solchen Angriffen ausgesetzt gewesen.
Die sozialen Netzwerke, die zum Vehikel für strafwürdige Bezichtigungen geworden seien, müssten auf ihre Verantwortung aufmerksam gemacht werden. Es müssten Lösungen gefunden werden, um zu verhindern, dass gerichtlich geahndete Äusserungen weiterhin auf dem Internet zirkulierten. Es gehe dabei nicht um Zensur, son-dern darum, einem Zustand ein Ende zu setzen, der die sozialen Netzwerke zu Komplizen von Hass- und Gewaltpropaganda mache.
Für gute Nutzung des Internet
Da die sozialen Netzwerke insbesondere von Jugendlichen intensiv genutzt werden, sei es für die EKR wichtig, dass diese für die Folgen von Hass- und Gewaltverhalten und -reden sensibilisiert würden. Dies betreffe nicht nur rassistische Äusserungen, sondern alle Angriffe auf die Integrität und die Würde der Person. Die gute Nutzung des Internets (Internet Literacy) bilde für die EKR einen Schwerpunkt ihres Arbeitsprogramms der kommenden Monate.
( sda-ats, 21. August 2014 )
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Fast jede zehnte ausländische Person von Armut betroffen
(Swissinfo) Wer im Ausland zur Welt gekommen ist, leidet häufiger unter Armut als die übrige Bevölkerung. Das gilt auch für im Ausland geborenen Schweizer. Von den Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ist fast jeder zehnte arm.
Als arm gelten Personen, die nicht über die Mittel verfügen, um die für ein gesellschaftlich integriertes Leben notwendigen Güter und Dienstleistungen zu erwerben. 2012 lebten in der Schweiz im Mittel 7,7 Prozent der Bevölkerung unter dem Existenzminimum.
Bei ausländischen Staatsangehörigen lag die Armutsquote bei 9,7 Prozent, bei Schweizerinnen und Schweizern bei 7,1 Prozent, wie die aktualisierten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund zeigen.
Besonders hoch ist das Armutsrisiko (10,1 Prozent) bei Personen mit einem Geburtsort im Ausland. Das gilt auch für jene schweizerischer Nationalität. 11,7 Prozent von ihnen führten 2012 ein Leben in Armut. Bei den in der Schweiz geborenen Schweizern waren es 7,0 Prozent.
Erwerbs- und Familienarbeit ungleich verteilt
Neue Daten hat das BFS auch zur Verteilung der Familien- und der Erwerbsarbeit veröffentlicht. Demnach investieren bei den Alleinerziehenden mit einem jüngsten Kind im Alter von 0-6 Jahren Mütter mit Migrationshintergrund 24 Stunden pro Woche in die Erwerbsarbeit. Das sind 11 Stunden mehr als ihre Schicksalsgenossinnen ohne Migrationshintergrund.
Demgegenüber widmen sich Mütter ohne Migrationshintergrund wesentlich länger der Haus- und Familienarbeit, nämlich 72 Stunden gegenüber 44 Stunden in der anderen Gruppe. Mütter mit Migrationshintergrund arbeiten zudem mit 24,3 Prozent zweimal häufiger Vollzeit als jene ohne (12,3 Prozent).
Die Rate der Schwangerschaftsabbrüche ist bei den Ausländerinnen nach den Angaben des BFS mit 9,6 Promille doppelt so hoch wie bei den Schweizerinnen.
( sda-ats, 7. August 2014 )
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KAFI KLICK
Jubiläumsfest
Freitag, 29. August 2014 - 18 bis 22 Uhr
Internationale Gerichte
Kafi Klick-Ausstellung
Live-Musik mit Die Bastler
Programm
18:00 Uhr Apéro
18:30 Uhr Begrüssung durch Branka Goldstein, Präsidentin IG Sozialhilfe
19:30 Uhr Die Bastler (Liedermacher)
Das Kafi Klick bietet armutsbetroffenen Menschen kostenlosen Zugang zum Internet. Damit leistet die IG Sozialhilfe einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung des Men-schenrechts auf Information. Die BesucherInnen werden individuell am Computer und im Internet unterstützt und befähigt, die Medien selbstständig anzuwenden. Der Treffpunkt wird als Ort der Begegnung gestaltet, sodass im Austausch Hilfe zur Selbsthilfe möglich wird. Das Kafi Klick ist von Montag bis Freitag jeweils von 14 bis 18.30 Uhr geöffnet und zählte im vergangenen halben Jahr durchschnittlich 55 BesucherInnen pro Tag.
Die IG Sozialhilfe wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Lebensbedingungen von armutsbetroffenen Menschen – Einheimischen und AusländerInnen – in der Schweiz zu verbessern und die Öffentlichkeit für die Armut in der Schweiz zu sensibilisieren. Der gemeinnützige Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig, steht aber politisch klar auf der Seite der Armutsbetroffenen. Wir laden Sie herzlich ein, das Jubiläum mit uns zu feiern.
Kafi Klick, Müllerstrasse 56, 8004 Zürich
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MOVENDO-Tagung in Zusammenarbeit mit dem SBG:
Erfolgsmodell AHV
http://www.movendo.ch/de/home/startseite.htm/AHV-Flyer_03_14_dt.pdf
Datum: 05.09.2014, 9.30 – 16.30 Uhr
Ort: Freiburg, NH Hotel
Kursgebühr: Nichtmitglieder: Fr. 180.–
Mitglieder: kostenlos (Garanto, SEV, syndicom, Unia, vpod)