



Für die Sozialhilfe braucht es einen fairen Lastenausgleich
Jérôme Béguin, l’Evénement syndical
Steigende Aufwendungen für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen und Ergänzungsleistungen belasten viele Gemeinden. Als Folge dieser Entwicklung wächst der Druck auf die sozial Schwächsten. Notwendig sind deshalb faire und solidarische Lastenausgleichssysteme in den Kantonen.
Die Kosten für die Sozialhilfe in der Schweiz belaufen sich pro Jahr auf etwas mehr als 2 Milliarden Franken. Diese Aufwendungen werden durch die Kantone und Gemeinden aus Steuergeldern finanziert. Wie die Kosten zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden und ob es auch zwischen den Gemeinden einen Lastenausgleich gibt, bestimmt jeder Kanton selbst. Dabei zeigt sich eine föderalistische Vielfalt von Lösungen 1).
In den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Glarus und Genf tragen die Kantone die Sozialhilfekosten, die Gemeinden werden nicht belastet. Dieses kantonale Finanzierungsmodell ist aber die Ausnahme. Die Regel ist, dass die Kosten zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt oder aber ganz von den Gemeinden getragen werden. Je hälftig tragen etwa in der Waadt und in Bern der Kanton und die Gemeinden die Kosten. Vollständig kommunal finanziert wird die Sozialhilfe beispielsweise in den Kantonen St. Gallen, Uri und Zug.
Solidarische Lösungen verhindern ein Abschieben von Bedürftigen
Neben diesem vertikalen Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden gibt es in vielen Kantonen auch einen horizontalen Lastenausgleich unter den Gemeinden. So tragen etwa im Kanton Bern alle Gemeinden pro Kopf der Bevölkerung gleich viel an die Kosten der Sozialhilfe bei, unabhängig von der Sozialhilfequote in der jeweiligen Gemeinde. Diese solidarische Lösung entlastet Gemeinden mit einer hohen Zahl von Unterstützungsfällen und verhindert wirkungsvoll ein Abschieben von Bedürftigen von einer Gemeinde in eine andere. Kritiker behaupten, dass durch diese Lösungen kein Sparanreiz mehr für die Gemeinden bestehe, wissenschaftlich belegt ist diese These aber nicht. Zu vermuten ist eher, dass die Bevölkerungszusammensetzung und vor allem das Angebot an günstigem Wohnraum die Sozialhilfequote wesentlich stärker beeinflussen als die Art und Weise der Finanzierung von Sozialhilfeleistungen.
Ohne Lastenausgleich wächst der Druck auf die Bedürftigen
Verschiedene Gemeinden, welche ihre Sozialhilfeaufwendungen ganz oder zu einem erheblichen Teil selbst tragen müssen, haben in den letzten Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Teure Einzelfälle, so klagen sie, würden in ihrer Gemeinde zu Steuererhöhungen führen und seien nicht mehr finanzierbar. Einzelne Kommunen versuchen, durch Hindernisse den Zuzug von sozial Schwachen zu erschweren. Andere Gemeinden senkten ihre Unterstützungsansätze, um möglichst unattraktiv für Bedürftige zu werden. Welche Massnahmen auch immer ergriffen werden: Der Druck auf die Bedürftigen steigt damit, sie werden ausgegrenzt und ihre Niederlassungsfreiheit wird eingeschränkt.
Kantone sind gefordert
Steigende Aufwendungen für die Sozialhilfe, aber auch für Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes und für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sind in vielen Gemeinden eine Tatsache. Die Problematik wird dadurch verschärft, dass die Gemeinden sehr ungleich von dieser Entwicklung betroffen sind. Während einzelne Gemeinden sehr hohe Soziallasten zu tragen haben und einen grossen Teil der Steuererträge für Soziale Aufgaben verwenden müssen, bleiben vor allem reiche Gemeinden mit vielen wohlhabenden Einwohnerinnen und Einwohnern von wachsenden Unterstützungsleistungen verschont. Es ist in erster Linie Aufgabe der kantonalen Politik, für eine gerechte und solidarische Verteilung der Soziallasten zu sorgen. Wichtig ist dabei, dass die Gesamtlasten für die Gemeinden im Sozialbereich berücksichtigt werden. Sinnvoll wäre es etwa, eine Bandbreite für die Sozialaufwendungen festzulegen, welche die Lasten einer Gemeinde eingrenzt und für eine faire Verteilung der Kosten sorgt. Dabei sind selbstverständlich die jeweiligen kantonalen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Wenn ein Kanton schon einen wirksamen Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden kennt, braucht es weniger umfassende Massnahmen zur Abfederung von Sozialhilfeaufwendungen als in Kantonen ohne ausgebauten Finanzausgleich. Die in den Medien breit dargestellten Fälle der letzten Wochen zeigen, dass in vielen Kantonen Handlungsbedarf besteht. Es darf im Interesse der Gemeinden, aber auch zum Schutz der Bedürftigen, nicht vorkommen, dass eine Gemeinde wegen einem teuren Unterstützungsfall die Steuern erhöhen oder ein Sparprogramm erarbeiten muss. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat die Bedeutung der innerkantonalen Finanzierungssysteme für die Sozialhilfe erkannt. Sie wird 2015 zu diesem Thema eine Fachtagung durchführen.
Zur Person:
Felix Wolffers, ist Co-Präsident der SKOS und Sozialamtsleiter der Stadt Bern
1 ) Eine von der SKOS erstellte Übersicht über die Verteilung der Aufwendungen in allen Kantonen ist zu finden unter:
http://skos.ch/uploads/media/2014_LastenausgleichSH_Factsheet_d.pdf
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Schweizerischer Städteverband:
Warnung vor Negativwettbewerb
Das letzte Netz, das die Menschen auffängt, wenn sie beispielsweise wegen langer Arbeitslosigkeit in eine Notlage zu geraten drohen, ist die Sozialhilfe. Leider sind immer mehr Menschen für lange Zeit auf diese Unterstützung angewiesen, weil sie keine Arbeit mehr finden.
Über die Kosten der Sozialhilfe wird zurzeit viel diskutiert. Dies ist nachvollziehbar, weil der Spardruck in den Städten steigt. Radikale Forderungen aufzustellen, ist aus Städte-Sicht aber gefährlich. Denn es droht ein Negativ-Wettbewerb, um Bedürftige abzuschieben.
Diese focus-Ausgabe widmet sich der Sozialhilfe und zeigt auf, warum es notwendig ist, dass alle Staatsebenen ihre Verantwortung übernehmen. Siehe:
http://staedteverband.ch/cmsfiles/focus_7-14-d.pdf
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Revision Sozialhilfegesetz St. Gallen:
Mehr Solidarität bei der Sozialhilfe
Der St.Galler Kantonsrat und die Regierung wollen die Solidarität unter den Gemeinden bei der Sozialhilfe stärken und einen Negativ-Wettbewerb verhindern. Der Kantonsrat hiess eine Motion für eine Änderung des Sozialhilfegesetzes mit 74 zu 3 Stimmen gut.
Die Motion wurde von allen Fraktionen ausser der SVP eingereicht. Sie schlugen vor, dass die Regierung Sozialhilfe-Richtlinien für verbindlich erklären muss, sobald dies von einem Quorum aus zwei Dritteln der St.Gallischen Gemeinden verlangt wird oder wenn zehn Gemeinden die empfohlenen Ansätze unterschreiten.
Die Regierung lehnte diese konkreten Vorgaben ab. Sie schlug stattdessen eine umfassende Revision des Sozialhilfegesetzes vor. Der Rat hiess die Motion in dieser geänderten Form gut, wobei sich 21 SVP-Vertreter der Stimme enthielten.
(27.11.2014)
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Putsch bei Zürcher Sozialkonferenz gescheitert
Der Kampf ums Präsidium der Zürcher Sozialkonferenz ist entschieden. FDP-Kantonsrätin Gabriela Winkler hat sich gegen ihre am rechten Rand politisierende Parteikollegin Linda Camenisch klar durchgesetzt.
(TA, 27.11.2014)
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Putsch-bei-Sozialkonferenz-scheitert/story/27649324